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Gesetzeslage

Grundlegendes

Mit der Richtlinie 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 soll sichergestellt werden, dass Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen auf Grundlage der gemeinsamen Anforderungen an einen barrierefreien Zugang besser zugänglich gemacht werden.

Die Richtlinie verweist auf die EU Norm EN 301 549 (Accessibility requirements for ICT products and services), welche die Einhaltung der WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines) fordert.

Die Umsetzung in deutsches Recht findet sich im BGG (Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz) und in der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) wieder.

Neben den zu erfüllenden Anforderungen aus den WCAG und der Annex A der EN 301 549 muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit, ein Feedback-Mechanismus und wesentliche Inhalte in Gebärdensprache und Leichte Sprache veröffentlicht werden.

Öffentliche Stellen

Für öffentliche Stellen gelten die oben genannten Gesetze und Verordnungen. Öffentliche Stellen in diesem Sinne sind:

  • Träger öffentlicher Gewalt.
  • sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
  • überwiegende Finanzierung durch Bund oder Länger (größer 50 Prozent).

Demnach müssen öffentliche Stellen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1 Level AA und den Annex A der EN 301 549.
  • Feedback-Mechanismus zur Meldung von Barriere an die öffentliche Stelle.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Wesentliche Inhalte in Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Unternehmen

Auch Unternehmen der privaten Wirtschaft müssen sich mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Bis Juni 2025 müssen die im BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Books sowie Online-Shops.

Da große Webprojekte oft eine Laufzeit von mehreren Monaten oder gar Jahren haben, ist es jetzt dringend an der Zeit, sich mit dem Thema digitale Barrierefreiheit auseinanderzusetzen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Ihr Unternehmen auf dem Weg zur Barrierefreiheit.